Bündnis
vertraglich vereinbartes Verhalten mehrerer Staaten im Konfliktfall; Beispiele: Dreibund (Deutschland – Österreich – Italien) 1882, Entente cordiale der späteren Alliierten des 1. Weltkriegs 1908, Achse Berlin – Rom – Tokyo im 2. Weltkrieg. In der Nachkriegszeit ist „Bündnis“ auch zunehmend die Bezeichnung für die vereinbarte und organisierte dauernde militärische Zusammenarbeit; im kommunistischen Sprachgebrauch auch Bezeichnung für die organisierte politische Zusammenarbeit verschiedener Klassen. Von den Bündnissen zu unterscheiden sind die Verträge über kollektive Sicherheit , aufgrund deren die Staaten sich gegenseitig verpflichten, dem jeweils Angegriffenen zu Hilfe zu kommen. Die stärkste Form des Bündnisses ist die Militärallianz .
Als Defensiv-Bündnisse wurden die westlichen Verteidigungssysteme eingerichtet: Nordatlantikpakt (NATO) vom 4. 4. 1949, SEATO (South East Asia Treaty Organization) und ANZUS-Pakt (Australien, Neuseeland, USA). – Auf der Seite des Ostblocks war das ursprünglich bilaterale Bündnissystem der Sowjetunion mit den europäischen Volksdemokratien in das sog. Warschauer-Pakt-System (Vertrag vom 14. 5. 1955; Organisation 1991 aufgelöst) umgewandelt worden. Zwischen beiden Bündnisblöcken bestand in Europa und außerhalb der Bereich der „bündnisfreien“ Staaten.
Auch: Allianz