Bürgerkrieg

die bewaffnete Austragung politischer, religiöser oder sozialer Differenzen innerhalb derselben Staatsgemeinschaft ( Religionskriege ). Der Bürgerkrieg ist meist besonders heimtückisch und grausam, weil er in der Regel mit starken persönlichen Ressentiments durchsetzt ist; auch fehlt ihm häufig jede Rücksicht auf völkerrechtliche Abmachungen oder Gebräuche, die sonst die Gräuel des Krieges mildern (Schutz der Verwundeten und Gefangenen, des Privateigentums u. Ä.). Der Bürgerkrieg nimmt dort besonders hartnäckige Formen an, wo allgemeinere Tendenzen (religiöse oder übernationale Parteiungen) die offene oder versteckte Einmischung fremder Mächte hervorrufen (z. B. im Spanischen Bürgerkrieg 1936 – 1939). Oft bedienen sich die Mächte auch solcher Parolen, um einen Gegner innerlich zu schwächen.

An der Grenze zwischen Bürgerkrieg und auswärtigem Krieg stehen die Kämpfe innerhalb bestehender politischer Gemeinschaften um deren Auflösung, Fortbestand oder Umformung wie etwa der Deutsche Krieg von 1866, der amerikanische Sezessionskrieg , der Biafra-Krieg, die Auseinandersetzungen in und um Ostbengalen (1971) oder in jüngster Zeit die Kämpfe in Bosnien und Herzegowina und Kroatien .