Bürgermeister

leitendes Organ einer Gemeinde; seine Rechtsstellung ist in den Gemeindeordnungen der Länder verschieden ausgestaltet. Entweder ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinderats ohne besondere eigene Befugnisse ( monistische Gemeindeverfassung) oder ihm sind solche kraft Gesetzes eingeräumt, so dass er als selbständiges Organ neben dem Gemeinderat steht ( dualistische Gemeindeverfassung).