Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

Abk. BEF , durch Gesetz vom 17. 12. 1951 als Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft errichtete, durch das Ernährungssicherstellungsgesetz vom 24. 8. 1965 umbenannte Bundesoberbehörde ( Bundesbehörden ); Sitz: Frankfurt a. M. 1994 eingegliedert in die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung .