Bundesamt für Güterverkehr

Abk. BAG , durch Tarifaufhebungsgesetz vom 13. 8. 1993 errichtete selbständige Bundesoberbehörde ( Bundesbehörden ) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, entstanden aus der 1952 errichteten Bundesanstalt für den Güterfernverkehr ; Sitz: Köln. Aufgaben: Herstellung u. Gewährleistung der Ordnung im Güterverkehr innerhalb seiner verschiedenen Zweige u. im Verhältnis zu den anderen Verkehrsträgern.