Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Abk. BVS , 1995 in Nachfolge der Treuhandanstalt errichtete bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: Überwachung abgeschlossener Privatisierungsverträge, Reprivatisierung von Unternehmen u. Unternehmensteilen, Liquidation stillgelegter Betriebe u. Betriebsteile, treuhänderische Verwaltung des Vermögens der Parteien der ehemaligen DDR. Die BVS stellte 2000 ihre operative Tätigkeit ein.