Bundesanzeiger
Abkürzung BAnz. , das seit 1949 anstelle des früheren Reichsanzeigers herausgegebene Veröffentlichungsorgan für amtliche Nachrichten (z. B. über die Ausführung von Handelsverträgen). Während Gesetze im Bundesgesetzblatt (BGBl.) zu veröffentlichen sind, können Verordnungen auch im BAnz. erscheinen.