Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Abk. BAKred , 1962 durch Gesetz vom 10. 7. 1961 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde ( Bundesbehörden ) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: Überwachung der Tätigkeit der Kreditinstitute nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes u. a. entspr. Gesetze, insbes. Erteilung u. Versagung der Erlaubnis zum Betrieb von Kreditinstituten, Kapital-, Liquiditäts- u. Zinsüberwachung, Aufsicht über die Bausparkassen; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen . – In Österreich liegt die entspr. Zuständigkeit beim Bundesministerium für Finanzen.