Bundesausfuhramt
Abk. BAFA , durch Gesetz vom 28. 2. 1992 errichtete selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn; erledigte Verwaltungs- u. Überwachungsaufgaben des Bundes, die ihm durch das Außenwirtschaftsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Atomgesetz oder andere Bundesgesetze oder aufgrund dieser Gesetze zugewiesen wurden; entschied u. a. über Anträge für Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr, über Anträge für internationale Einfuhrbescheinigungen, über Anträge für atomrechtl. Ein- u. Ausfuhrgenehmigungen. Das B. wurde 2001 mit dem Bundesamt für Wirtschaft zum Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle zusammengelegt.