Bundesfernstraßen
die Straßen, die ein zusammenhängendes Netz für den weiträumigen Verkehr bilden und sich nach dem Bundesfernstraßengesetz vom 6. 8. 1953 in der Fassung vom 28. 6. 2007 in Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten gliedern. Der Bundesminister für Verkehr bestimmt im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und Landesplanungsbehörden Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen.
Auch: Bundesstraßen des Fernverkehrs