Bundesgenossensyst ẹ m

das seit 338 v. Chr. gewachsene und bis zum Bundesgenossenkrieg bestehende politisch-militärische Beziehungsgeflecht zwischen Rom, den von ihm gegründeten latinischen Kolonien und den Bundesgenossen im engeren Sinn ( socii ), den ehemals unabhängigen Gemeinden Italiens, die von Rom unterworfen und durch Verträge gebunden waren. Kern der Abmachungen war die vertraglich festgelegte militärisch Zuzugspflicht zum römischen Heer. Das System sicherte Rom eine Verdoppelung der militärischen Stärke und machte zugleich den Aufbau einer Verwaltung für die Unterworfenen überflüssig.