Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Abk. BIB , durch Gesetz vom 12. 2. 1973 als nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundes-Min. des Innern errichtet; Sitz: Wiesbaden. Aufgaben: Unterrichtung, Beratung u. wissenschaftl. Forschungen über Bevölkerungs- u. Familienfragen als Grundlage für die Arbeit der Bundesregierung.