Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

durch Gesetz vom 8. 8. 1951 errichtete Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. der Finanzen; Sitz: Offenbach a. M. Aufgabe der B. ist, das Branntweinmonopol zu verwalten. Die B. besteht aus dem Bundesmonopolamt (BMonA) u. der Verwertungsstelle mit 10 Außenabteilungen.

Auch: Abk. BfB