Bundesnachrichtendienst

Berlin, Pullach, dem Bundeskanzleramt nachgeordnete zivile Behörde; anders als beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Militärischen Abschirmdienst erstrecken sich die Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes auf das Ausland und sind überwiegend sachthemenbezogen; 1956 aus der Organisation Gehlen hervorgegangen ( Gehlen ); seit 1990 sind seine Befugnisse, Datenerhebung und Datenschutz durch das BND-Gesetz gesetzlich geregelt.

Auch: Abkürzung BND