Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 20. 12. 1976 in der Fassung vom 29. 7. 2009, Abkürzung BNatSchG , das in der Neufassung eine bundesweite Rechtsvereinheitlichung im Naturschutzrecht herstellt; regelt u. a. die Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft, Naturreservate und Artenschutz ; zielt auf den Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität), der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und des Erholungswertes von Natur und Landschaft.