Bundesregierung

neben dem Bundespräsidenten das höchste Verwaltungsorgan des Bundes; setzt sich aus Bundeskanzler, Vizekanzler und den Bundesministern zusammen. Die Mitglieder der Bundesregierung sind dem Nationalrat verantwortlich. Z. Z. bestehen 12 Bundesministerien: 1. Bundeskanzleramt, 2. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, 3. für Wirtschaft und Arbeit, 4. für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, 5. für Gesundheit und Frauen, 6. für Finanzen, 7. für Inneres, 8. für Verkehr, Innovation und Technologie, 9. für Justiz, 10. für Landesverteidigung, 11. für Land, Forst, Umwelt und Wasser, 12. für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 1918 – 1920 hieß die Bundesregierung Staatsregierung , 1945 Provisorische Staatsregierung .