Bundessortenamt
Abk. BSA , aufgrund des Saatgutgesetzes vom 27. 6. 1953 errichtete Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz; Sitz: Hannover. Vorläufer des BSA waren das Reichssortenregister in Berlin (gegr. 1934) u. das Sortenamt für Nutzpflanzen (gegr. 1949). Hauptaufgaben: Erteilung u. ständige Überprüfung von Sortenschutzrechten für Neuzüchtungen von Pflanzensorten, Eintragung von Sorten in die Sortenliste, Herausgabe von beschreibenden Sortenlisten für die einzelnen Pflanzenarten.