Bundesverwaltungsgericht
oberstes Bundesgericht der Bundesrepublik Deutschland für die (allgemeine) Verwaltungsgerichtsbarkeit , Sitz: Leipzig; geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. 3. 1991. Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich ein Rechtsmittelgericht und entscheidet nur ausnahmsweise in erster und letzter Instanz, und zwar insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen Bund und Ländern sowie zwischen verschiedenen Ländern. Zur Wahrung des öffentlichen Interesses ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Oberbundesanwalt bestellt.
Österreich: Verwaltungsgerichtshof .
Auch: Abkürzung BVerwG