Burger

die in einer Gemeinde Heimatberechtigten (im Unterschied zu den bloß dort Ansässigen). Die Burger bilden die Burgergemeinde und haben oft Vorrechte. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war Burger in der Schweiz die Bezeichnung für die Stadtbewohner, die keine Patrizier waren; auf dem Land gab es keine Burger.