Bußgeldverfahren

im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregeltes Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet (Buße in Höhe von 5 bis 1000 Euro); bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erhoben werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das Bußgeldverfahren hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), bei denen die Geldbuße nach einem Bußgeldkatalog festgesetzt wird ( Ordnungswidrigkeit ). Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren .