Lexikon

Calvn

Calvin, Johannes
Johannes Calvin
Johannes; Geburtsname Jean Cauvin, Reformator der französischen Schweiz, * 10. 7. 1509 Noyon, Picardie,  27. 5. 1564 Genf; neben Martin Luther einer der einflussreichsten Vertreter der Reformation; studierte Theologie und Rechtswissenschaften; 1531 in Paris; bekannte sich dort um 1533 zum reformatorischen Gedankengut, wurde der Häresie beschuldigt und floh 1534 nach Basel. Dort veröffentlichte er 1536 sein Hauptwerk „Unterweisung in der christlichen Religion“. Auf einer Reise gewann ihn im selben Jahr der Genfer Reformator Guillaume Farel als Helfer beim Neuaufbau der dortigen Kirchengemeinde. Die Einführung einer strengen Kirchenzucht stieß jedoch auf Widerstand, er und Farel wurden 1538 ausgewiesen. Calvin nahm an den Religionsgesprächen von Hagenau, Worms und Regensburg teil (1540/1541), wo er den deutschen Protestantismus sowie seine führenden Vertreter kennenlernte. 1541 kehrte er nach Genf zurück, wo er nun seine reformierte Kirchenordnung durchsetzen konnte: Befreiung des Gottesdienstes von allen biblisch nicht geforderten Elementen, starke Betonung des Predigtamtes und des Psalmengesanges, vier Gemeindeämter (Pastoren, Älteste, Diakone, Lehrer), strenge Kirchenzucht, Bilderverbot; reformierte Kirchen.
Entscheidender Ausgangspunkt seiner Theologie ist das Bekenntnis zur Allmacht Gottes, dem in unbedingtem Gehorsam die Ehre gegeben werden muss. Daraus ergibt sich Calvins Lehre von der doppelten Prädestination. In der Abendmahlslehre, in der er die Gegenwart Christi im Geist vertrat, unterscheidet er sich von Zwingli und von Luther. Calvinismus.
Die Erwählung des Menschen durch Gott
Die Erwählung des Menschen durch Gott
In seiner Christaniae religionis Institutio (1535) entwarf der Schweizer Reformator Johannes Calvin die Grundzüge seiner Lehre von der Erwählung des Menschen durch Gott (Prädestinationslehre):

Was also die Schrift klar zeigt, sagen wir: Dass durch einen ewigen und unveränderlichen Ratschluss Gott einmal festgesetzt hat, welche er einst einmal zum Heile annehmen, umgekehrt, welche er dem Untergang weihen wollte. Wir behaupten, dass dieser Ratschluss, sofern er sich auf die Erwählten bezieht, in seiner gnädigen Barmherzigkeit ohne irgendwelche Rücksicht auf menschliche Würdigkeit begründet ist. ... Aber bei den Erwählten legen wir die Berufung schon als ein Zeugnis für die Erwählung fest. Dann kommt die Rechtfertigung, das andere Kennzeichen, das die Erwählung kundmacht, bis man zur Herrlichkeit gelangt, in der ihre Ergänzung vorliegt. Wie aber der Herr durch Berufung und Rechtfertigung seine Erwähltheit kennzeichnet, so eröffnet er den Verworfenen durch den Ausschluß entweder von der Kenntnis seines Namens oder von der Heiligkeit durch seinen Geist gleichsam als durch Kennmarken, was für ein Gericht sich ihnen auftut ...

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