C ạ sus f o e deris
das Verhalten eines gegnerischen Staates, das den Partner eines Bündnisses berechtigt, von den verbündeten Staaten militärische oder sonstige Hilfeleistung anzufordern.
das Verhalten eines gegnerischen Staates, das den Partner eines Bündnisses berechtigt, von den verbündeten Staaten militärische oder sonstige Hilfeleistung anzufordern.