Chemik ạ liengesetz
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 16. 9. 1980, in der Fassung vom 2. 7. 2008; dient dem Umwelt-, Gesundheits-, Verbraucher- und Arbeitsschutz. Es regelt u. a. die Anmeldepflicht für chemische Stoffe, die Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht für gefährliche Stoffe sowie die Grundlagen für arbeitsschutzrechtliche Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ( Gefahrstoffverordnung ) und die Bedingungen für Beschränkungen und Verbote bestimmter gefährlicher Stoffe ( Chemikalien-Verbots-Verordnung ). Einer besonders geregelten Zulassung unterliegen sogenannte Biozid-Produkte ( Biozid-Gesetz ).
Eine Neuordnung des Chemikaliengesetzes erfolgte auf der Grundlage der EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) von 2006, nach der auch sogenannte Altstoffe einer Registrierung und Bewertung unterliegen und für besonders gefährliche Stoffe eine Zulassungspflicht besteht.