Chile

2003 verabschiedete die chilenische Regierung ein Gesetz, das allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine zwölfjährige kostenlose Schulbildung garantiert. Kinder ab fünf Jahre profitieren von einer freiwilligen Vorschulerziehung. Die Schulpflicht besteht ab dem 6. oder 7. Lebensjahr und umfasst die achtjährige Grundschule. Während der zweiten Grundschulhälfte gibt es die Möglichkeit, fachliche Schwerpunkt zu setzen. Mit 13 bzw. 14 Jahren kann eine Sekundarschule besucht werden, deren humanwissenschaftlicher Zweig in vier Jahren absolviert wird und die den Universitätsbesuch ermöglicht. Die technisch-berufsorientierte Richtung beinhaltet eine Fachausbildung und wird in 4 – 6 Jahren abgeschlossen. Knapp die Hälfte der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden besucht Privatschulen bzw. private Hochschulen; dieser Zugang bleibt den Kindern aus ärmeren Bevölkerungsschichten meist verwehrt.