CIF
Abkürzung für cost, insurance, freight [englisch, „Kosten, Versicherung, Fracht“], Handelsklausel beim Überseekauf, der der Name des Bestimmungshafens beigefügt wird. Nach der Begriffsbestimmung der Internationalen Handelsklauseln 2000 ( Incoterms ) hat der Verkäufer u. a. den Transport der Ware bis zum vereinbarten Bestimmungshafen zu veranlassen, der Käufer dort ihre Abnahme (Entladung). Der Kaufpreis schließt ein: alle Auslandskosten bis zum Verschiffungsort, die Beschaffung einer übertragbaren Seeversicherungspolice sowie die Frachtkosten für den Seetransport. Alle Gefahren gehen schon im Verschiffungshafen auf den Käufer über.