Cl a u sula r ẹ bus sic st ạ ntibus

in den meisten Fällen stillschweigend vorausgesetzte Klausel in einem Vertrag, nach der dieser nur so lange gelten soll, wie die bei seinem Abschluss bestehenden grundlegenden (Geschäfts-, politische) Verhältnisse fortdauern; Geltung der Klausel im Völkervertragsrecht umstritten.