Consuet ụ do
im kanonischen Recht eine Gewohnheit, die, wenn sie dem Gesetz nicht widerspricht, verbindlich ist; sie erhält durch Zustimmung des kirchlichen Oberen Gesetzeskraft.
im kanonischen Recht eine Gewohnheit, die, wenn sie dem Gesetz nicht widerspricht, verbindlich ist; sie erhält durch Zustimmung des kirchlichen Oberen Gesetzeskraft.