Lexikon
Dampferzeuger
Einrichtung zur Erzeugung von Dampf (meist Wasserdampf) bestimmten Druckes durch Wärmezufuhr. Ein Dampferzeuger besteht aus der Feuerungsanlage, dem Behälter für das Flüssigkeits-Dampf-Gemisch und zusätzlicher Einrichtungen für die Zuleitungen der Flüssigkeit (Speisewasserleitung), zum Sammeln und Fortleiten des Dampfes sowie der Abgase und der Asche, eventuell aus dem Dampfüberhitzer und den Sicherheitsvorrichtungen.
Die gasförmigen, flüssigen und staubförmigen Brennstoffe werden in Brennern verbrannt, die stückigen auf Rosten (Planroste, Treppenroste, Wanderroste). Der Feuerungsraum nebst den anschließenden Abgasrohren (Rauchrohren) kann ebenso wie auch elektrische Beheizungseinrichtungen von der zu verdampfenden Flüssigkeit umgeben sein (Flammrohrkessel, Stehrohrkessel), oder die heißen Feuergase umspülen die flüssigkeitsführenden Räume (Wasserrohrkessel). Auf der von den Feuergasen berührten Heizfläche (Größe: meist 500 bis 1000 m2) können je m2 bis zu 100 kg/h Wasserdampf erzeugt werden.
Der im Dampferzeuger herrschende Druck richtet sich nach der Verwendung des Dampfes. Für Heiz- und Kochzwecke beträgt er bis zu 8 · 105 N/m2, für Kraftanlagen 25–180 · 105 N/m2, in Höchstdruckkesseln (Benson, Velox) 350 · 105 N/m2.
Der Betrieb von Dampferzeugern unterliegt besonderen polizeilichen Vorschriften, deren Innehaltung durch den Technischen Überwachungsverein kontrolliert wird. Dampfkessel.
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