D ạ towechsel
ein mit Ablauf einer bestimmten Zeit nach dem Ausstellungstag fälliger Wechsel ; zu unterscheiden vom Tagwechsel (Art. 33 Abs. 1 WG).
ein mit Ablauf einer bestimmten Zeit nach dem Ausstellungstag fälliger Wechsel ; zu unterscheiden vom Tagwechsel (Art. 33 Abs. 1 WG).