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Die direkte Demokratie, bei der alle Entscheidungen unmittelbar vom Volk getroffen werden, ist meist nur in Stadtstaaten oder kleinen Gemeinwesen (z. B. der Schweiz) und auch dort nur teilweise verwirklicht. Durchgesetzt hat sich die repräsentative Demokratie, so auch in Deutschland; hier werden Gesetze von gewählten Volksvertretern beschlossen. Direkte plebiszitäre Entscheidungen (Volksentscheide) sind im Ausnahmefall möglich, häufig aber sogar ausgeschlossen.

Zur repräsentativen Demokratie gehört die parlamentarische Demokratie, bei der die Volksvertretung neben der Gesetzgebung auch die Regierungsbildung bestimmt sowie Regierung bzw. ihre Minister dem Parlament verantwortlich sind; die parlamentarische Demokratie verwirklicht haben z. B. Deutschland, Großbritannien, Italien. In einer Präsidial-Demokratie wählt das Volk den Präsidenten, der zumeist die Ämter des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs in sich vereint und nicht vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist (z. B. Frankreich, USA). Im Einzelnen kann die demokratische Staatsform unterschiedlich ausgestaltet sein, entscheidend sind regelmäßige Wahlen, ungehinderte Tätigkeit oppositioneller Parteien und die Möglichkeit von Regierungswechseln.