Dequalifiz i e rung
Entwertung von (beruflichen) Qualifikationen durch Veränderungen im Stand des (gesellschaftlichen) Wissens und der Technik, was zu einer negativen beruflichen Mobilität, d. h. zu einem beruflichen Abstieg, oder zur Arbeitslosigkeit führen kann. Um für die durch Strukturwandel betroffenen Personen sowohl die Stabilisierung ihres Einkommens als auch die Aufrechterhaltung beruflicher Qualifikationen zu gewährleisten, ist im Sozialgesetzbuch III geregelt, dass Maßnahmen der Arbeitsvermittlung, der Förderung beruflichen Flexibilität durch Fortbildung sowie Beihilfen zur Steigerung der örtlichen Mobilität dem Anspruch auf Geldleistungen (bei Arbeitslosigkeit) vorrangig zur Seite stehen.
Auch: Dequalifikation