Lexikon
deutsch-englisches Flottenabkommen
am 18. 6. 1935 abgeschlossenes Abkommen, das die zukünftige Stärke der dt. Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitgl. des Brit. Commonwealth im Verhältnis 35 : 100 festlegte; Dtschld. erhielt das Recht, im Rahmen dieses Gesamt-Tonnageverhältnisses die gleiche Untersee-Tonnage wie Großbritannien zu besitzen. Das Abkommen war unbegrenzt, wurde 1936 durch ein Flottenmemorandum, 1937 durch einen Flottenvertrag über Seerüstungsbegrenzung u. Flottenbau-Nachrichtenaustausch ergänzt u. 1939 (nach den engl.-französ. Garantieerklärungen für Polen) von Hitler gekündigt. 1935 war das deutsch-englische Flottenabkommen ein wichtiger diplomat. Erfolg für Hitler.
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