Lexikon

deutsch-englisches Flottenabkommen

am 18. 6. 1935 abgeschlossenes Abkommen, das die zukünftige Stärke der dt. Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitgl. des Brit. Commonwealth im Verhältnis 35 : 100 festlegte; Dtschld. erhielt das Recht, im Rahmen dieses Gesamt-Tonnageverhältnisses die gleiche Untersee-Tonnage wie Großbritannien zu besitzen. Das Abkommen war unbegrenzt, wurde 1936 durch ein Flottenmemorandum, 1937 durch einen Flottenvertrag über Seerüstungsbegrenzung u. Flottenbau-Nachrichtenaustausch ergänzt u. 1939 (nach den engl.-französ. Garantieerklärungen für Polen) von Hitler gekündigt. 1935 war das deutsch-englische Flottenabkommen ein wichtiger diplomat. Erfolg für Hitler.
Wissenschaft

Ein „Zuckerwatte-Planet“ gibt Geheimnisse preis

Warum besitzt der Exoplanet WASP-107 b so eine aufgeblähte Atmosphäre? Diesem Rätsel sind Astronomen nun durch neue Daten des James-Webb-Weltraumteleskops auf die Spur gekommen: Sie konnten die Zusammensetzung der Gashülle des Neptun-ähnlichen Planeten genauer aufklären und dabei vor allem einen sehr niedrigen Gehalt an Methan...

Quantentheorie
Wissenschaft

Wie unsere klassische Welt entsteht

Spukhafte Fernwirkungen verlagern die bizarren Quanteninterferenzen in die weite Umgebung. Das entzieht sie unserer Beobachtung. von RÜDIGER VAAS Im vertrauten Alltag sind Dinge zuweilen nicht auffindbar. Aber das liegt nur daran, dass sie verlegt oder von einer anderen Person wohlmeinend „aufgeräumt“ wurden. In Wirklichkeit hat...

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