deutsch-sowjetischer Vertrag

am 12. 8. 1970 von den Regierungschefs W. Brandt und A. N. Kossygin und den Außenministern W. Scheel und A. A. Gromyko unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR. Die beiden Staaten bekundeten ihr Bestreben, die Normalisierung der Lage in Europa zu fördern und dabei von der „wirklichen Lage“ auszugehen. Sie verpflichteten sich zu gegenseitigem Gewaltverzicht und erklärten die Grenzen aller europäischen Staaten einschließlich der Oder-Neiße-Linie und der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR für unverletzlich. In einem bei der Unterzeichnung übergebenen „Brief zur deutschen Einheit“ stellte die Bundesregierung fest, dass der Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland stehe, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlange. Der Vertrag war das erste konkrete Ergebnis der Ostpolitik der Regierung Brandts. Er diente der Entkrampfung im Verhältnis zur UdSSR und schuf die Voraussetzungen für die Normalisierung der Beziehungen zu den anderen damals kommunistischen Staaten Osteuropas.

Auch: Moskauer Vertrag