deutsch-tschechoslow ạ kischer Vertrag
unterzeichnet in Prag am 27. 2. 1992. Die bestehenden Grenzen wurden bestätigt, die Rechte der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei ausdrücklich anerkannt. Der Vertrag befasste sich nicht mit Vermögensfragen.
Auch: Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit