Dezentralisati ọ n

Auseinanderlegung, Aufgliederung. 1. im staatlichen Bereich die Übertragung von Hoheitsbefugnissen auf Verwaltungseinheiten und Selbstverwaltungskörperschaften; – 2. in der Verwaltung privater und staatlicher Unternehmen die Übertragung von Leitungsbefugnissen (Kompetenzen und Verantwortung) an untergeordnete Stellen.