Dhimmi
in der islamischen Rechtstheorie Bezeichnung für Angehörige nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften (vor allem Christen und Juden als sog. Schriftbesitzer), die in einem islamischen Staat lebten und dort gedultet wurden. Sie genossen den Schutz der islamischen Oberhoheit als Gegenleistung für eine von ihnen zu entrichtende Individualsteuer.