d ’ Hondt ’ sches Verfahren
eine nach dem Belgier V. d ’ Hondt (* 1841, † 1901) benannte Methode zur Umsetzung von Wählerstimmen in Mandate, in der Bundesrepublik Deutschland bis 1983 in Gebrauch. Diese Methode gehört zu den Divisorenverfahren , die darauf beruhen, dass die für die Parteien abgegebenen Stimmen durch bestimmte, fortlaufende Zahlenreihen (beim d ’ Hondt ’ schen Verfahren: durch die Zahlen 1, 2, 3, 4 usw.) geteilt werden und die Mandate nach den Höchstzahlen , d. h. nach der Größe der jeweils entstandenen Quotienten, auf die Parteien verteilt werden. Im Gegensatz zu den Wahlzahlverfahren ermöglichen sie die Vergabe aller Mandate in einem einzigen Rechengang. Wahlsystem .