Diak ọ n

in der katholischen Kirche ein Kleriker, der die letzte der höheren Weihen vor der Priesterweihe erhalten hat; kann selbständig liturgische Funktionen übernehmen (z. B. Verkündigung des Evangeliums, Austeilung der Eucharistie, Beerdigung, Taufe). Heute auch eigenständiges Amt, nicht nur als Durchgangsstufe zum Priesteramt. – In der evangelischen Kirche staatlich anerkannter Beruf; als Gemeindediakon, als Diakon in der Pflege und Therapie sowie in der Erziehung und Sozialarbeit. – Das Amt des Diakons im Sinne einer Vorstufe des Priesteramtes existiert auch in der orthodoxen, anglikanischen und altkatholischen Kirche; die Baptisten und nordamerikanischen Brüderkirchen kennen Diakone als dem Pfarrer unterstellte geistliche Amtsträger gemäß der lutherischen Tradition.