Lexikon

Die Union von Kalmar

Die Union von Kalmar
Der Unionsvertrag zwischen Norwegen, Schweden und Dänemark unter der dänischen Krone 1397 liest sich wie ein Abkommen unter modernen Staaten:

Herr König Erich und Frau Königin Margarete sind mit den Ratgebern und Männern der drei Reiche über folgende Punkte einig geworden:

Fortan zu ewigen Tagen soll nur ein König über die drei Reiche herrschen;
Nach König Erichs Tod soll keine einseitige Königswahl stattfinden, sondern nur eine solche, die im Namen der drei Reiche gemeinsam vorgenommen wird...
Krieg und Anfechtung vom Ausland ist den drei Reichen gemein. Sollte eines angegriffen werden, so kommen ihm die beiden anderen, wenn sie darum angegangen sind, zu Hilfe, zu Wasser und zu Lande, und es soll die Ausrede nicht gelten, dass man nur innerhalb der Grenzen seines Reiches zu dienen verbunden sei.
Jedes der drei Reiche bleibt bei seinem Gesetz und Recht.
Verträge mit auswärtigen Fürsten und Städten sind für alle drei Reiche verbindlich.

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