Lexikon
Dienstbarkeiten
Servitutenim bürgerlichen Recht Gruppe von dinglichen Rechten an einem fremden Grundstück, und zwar Grunddienstbarkeiten (Prädialservituten), die das Benutzungsrecht des Eigentümers zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks einschränken, und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Personalservituten), die dieses Recht zugunsten einer bestimmten Person einschränken, sowie der Nießbrauch (§§ 1018–1093 BGB). – Das
österreichische
Recht kennt Grund-, persönliche, unregelmäßige und Scheindienstbarkeiten (§§ 472 ff. ABGB). – Im schweizerischen
Recht sind die Grunddienstbarkeiten in Art. 730 ff. ZGB geregelt.Wissenschaft
Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten
Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...
Wissenschaft
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