Dienstentlassung
Ausscheiden eines Beamten aus dem Dienst durch Entlassung ohne Anspruch auf Weiterzahlung von Dienstbezügen oder auf Versorgung. Die Gründe für eine Dienstentlassung sind in den Beamtengesetzen geregelt.
Ausscheiden eines Beamten aus dem Dienst durch Entlassung ohne Anspruch auf Weiterzahlung von Dienstbezügen oder auf Versorgung. Die Gründe für eine Dienstentlassung sind in den Beamtengesetzen geregelt.