Dienstleistungsrichtlinie

EU-Richtlinie zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarktes, am 28. 12. 2006 in Kraft getreten. Der ursprüngliche, vom EU-Kommissar Bolkestein vorgelegte Entwurf band die Dienstleistungsanbieter beim Erbringen ihrer Leistung nur an die Regelungen ihres Niederlassungslandes. Dieses sogenannte Herkunftslandprinzip löste europaweite Proteste und Demonstrationen aus und wurde daher vom Europäischen Parlament aus dem Entwurf gestrichen. Dienstleister müssen sich nun nach den Vorgaben des jeweiligen Gastlandes richten. Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für jede selbstständige Tätigkeit gegen Entgelt.

Auch: Bolkestein-Richtlinie