Differenzträgerverfahren

Verfahren, mit dem bei Fernsehempfängern das zum Bild gehörende Tonsignal ermittelt wird. Im Hoch- und Zwischenfrequenzverstärker werden dazu der amplitudenmodulierte Bildträger und der frequenzmodulierte Tonträger verstärkt, danach werden im Videodemodulator die Videofrequenz und eine Zwischenfrequenz für den Ton, die sog. Differenzträgerfrequenz ( DF ), als Differenzfrequenz aus Bild- und Tonträgerfrequenz erzeugt; nach der in Deutschland gültigen CCIR-Norm beträgt sie 5,5 MHz. Aus der DF wird in einem weiteren Demodulator die Toninformation gewonnen. Das Differenzträgerverfahren stellt keine so großen Anforderungen an die Genauigkeit des Demodulators wie das klanglich wesentlich bessere Paralleltonverfahren .