Disagio
Abschlag vom Wert von Wertpapieren, besonders bei einem unter dem Nennwert (unter pari) liegenden Ausgabekurs (Emissionsdisagio) ; in Deutschland bei der Emission von Aktien nicht zulässig; bei Anleihen und Darlehensverträgen (z. B. Hypothekendarlehen) hingegen üblich; bietet dem Kreditnehmer eine niedrigere jährliche Zinsbelastung als bei voller Auszahlung der Darlehenssumme.