Dispos ị tio Achill ẹ a
durch Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg 1473 für seine Söhne erlassene Erbordnung, die die Mark Brandenburg, die Kurwürde und den Titel des Erzkämmerers dem ältesten Sohn, den beiden jüngeren Söhnen die fränkischen Fürstentümer zusprach. Diese Bestimmungen wurden in der Folgezeit als bindend betrachtet und hatten die endgültige Loslösung der fränkischen Fürstentümer von der Mark Brandenburg zur Folge.
Auch: achilleisches Hausgesetz