Diss ẹ nting Opinion

das Recht des überstimmten Richters in einem Kollegialgericht, seine von der (Mehrheits-)Entscheidung abweichende Meinung zu veröffentlichen; in den USA sowie vielen anderen Staaten zulässig, in Deutschland beim Bundesverfassungsgericht und einigen Landesverfassungsgerichten eingeführt. Damit wird das Beratungsgeheimnis durchbrochen. Auch Sondervotum .