Distributi ọ n

in der Betriebswirtschaftslehre die Verteilung der erzeugten Güter und Dienstleistungen an den Endverbraucher; neben Produktion und Konsum als Wirtschaftssektor Distributions- und Absatzwirtschaft; die Distributionspolitik umfasst alle Entscheidungen, die den Weg eines Produkts vom Hersteller zum Verwender betreffen. Man unterscheidet 1. die Absatzwegeentscheidung, d. h. welche Institutionen die Vertriebstätigkeit zwischen Hersteller und Verwender übernehmen ( Channel Decision ), und 2. die Vertriebsdurchführungsentscheidung im Hinblick auf die technische Organisation und Gestaltung von Lagerung, Transport und Auslieferung.

In der Volkswirtschaftslehre zielt der Begriff Distribution auf die Einkommens- und Vermögensverteilung in einem Land. Distributionspolitik bedeutet hier die Gesamtheit aller Bestrebungen, Handlungen und Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die am Markt entstandenen Einkommen und Vermögen nachträglich in einer Weise zu korrigieren, die von den politischen Instanzen als „gerecht“ erachtet wird. Die Notwendigkeit einer Distributionspolitik wird auch in Marktwirtschaften wegen Unvollkommenheit des Marktes, ungleichen Startchancen und zur Vermeidung sozialer Härten gesehen.