documents against payment

Abkürzung d/p, D/P, international gebräuchliche Handelsklausel beim Versendungskauf . Der Verkäufer schickt die über die Verladung oder Verschiffung der Ware ausgestellten Papiere (z. B. Frachtbriefdoppel) an den Käufer voraus, und dieser zahlt bei ihrer Aushändigung den Kaufpreis.