Dr ạ godoktrin
nach dem argentinischen Außenminister Luis Drago (* 1859, † 1921) benannter völkerrechtlicher Grundsatz, wonach im zwischenstaatlichen Verkehr die gewaltsame Eintreibung finanzieller Forderungen durch den Gläubigerstaat verboten ist; anerkannt im Haager Abkommen von 1907 über die Nichtanwendung von Gewalt bei Eintreibung von Vertragsschulden.