Dreiklassenwahlrecht
das in Preußen 1849 – 1918 geltende indirekte Wahlverfahren mit drei verschieden großen, nach der Höhe der Steuern eingeteilten Klassen der Urwähler, von denen jede – über Wahlmänner – die gleiche Zahl von Abgeordneten wählte; benachteiligte die einkommensschwachen Gruppen und wurde besonders von der Sozialdemokratie heftig angegriffen.